Erste Schritte im Todesfall
Wenn der Tod eines Menschen absehbar oder bereits eingetreten ist, sind wir zuverlässig für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 09122 – 160 14 zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir kommen zum gewünschten Ort und besprechen mit Ihnen in Ruhe alle weiteren Maßnahmen.
Bei Eintritt eines Trauerfalls zu Hause:
Bitte kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus.
Bei Eintritt eines Trauerfalls im Krankenhaus oder Pflegeheim:
Die Pflegeleitung informiert den Arzt zur Feststellung des Todes.
Bei Eintritt eines Trauerfalls durch Unfall oder Sturz mit Todesfolge:
In diesem Fall werden in der Regel polizeiliche Maßnahmen eingeleitet, die meist jedoch nur Formsache sind. Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten hier zusammen. Es bedarf jedoch einer schriftlichen Freigabe durch die Staatsanwaltschaft, damit die Bestattung durchgeführt werden kann.
Dokumente im Trauerfall
Die nachfolgenden Unterlagen benötigen wir für unsere Arbeit. Gerne helfen wir Ihnen, die Papiere zu besorgen, sollten sie nicht vollständig sein.
- Totenschein
- Personalausweis
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (bei Verheirateten)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Scheidungsurteil mit Rechtskraft (bei Geschiedenen)
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Sterbegeld- und/oder Lebensversicherungspolicen
- Rentenbescheide
- Graburkunde, Bestattungsvorsorgevertrag
- Schwerbehindertenausweis