Den eigenen Nachlass wunschgemäß verteilen

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die gesetzliche Erbfolge. Erstberechtigte Erben sind demnach die Erben erster Ordnung, die neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen haben. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran haben weitere Angehörige wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen ein Recht auf das Erbe.

DAS TESTAMENT

Wenn die gesetzlichen Regelungen nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, ist die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags empfehlenswert. Das Testament ist rechtsgültig wenn:

Erbrecht
  • es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist
  • es Name, Ort und Datum enthält

Ein Testament, das unter notarieller Beratung entsteht, kostet Gebühren. In vielen Fällen kann sich diese Investition jedoch lohnen, um etwaige Unklarheiten oder eventuelle Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hierzu weitere Informationen:

www.bmjv.de

Hinweis:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.